Der 1. Februar 2009 brachte Autofahrern zahlreiche gewöhnungsbedürftige Änderungen der Straßenregeln - von der Senkung der Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften, über die Pflicht, ganzjährig mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren bis hin zur Erlaubnis, auf Bürgersteigen nur dann parken zu dürfen, wenn 1,5 m der Breite des Bürgersteigs frei bleiben. Mehr über Straßenregeln erfahren Sie beim Anklicken des Links "Automobilverkehr" in der Linkgalerie.